| Quelle: Rheinische Post - Düsseldorf - 29.11.2007 |
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| Schweigsam auf der Anklagebank des Landgerichts: Der freiwillige Feuerwehrmann, hier mit seinem Verteidiger Rüdiger Spormann. |
| RP-FOTO: BAUER |
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Brandstifter auf der Anklagebank |
Ein 29-jähriger Feuerwehrmann, der seit sieben Jahren der freiwilligen Löschgruppen von Unterbach angehört, soll in einer Julinacht mehrfach gezündelt haben und als Retter dann zu den Tatorten zurückgekehrt sein. u Prozessbeginn vor dem Landgericht schwieg er sich jedoch aus. |
| VON WULF KANNEGIESSER |
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Freundlich lächelnd, adrett und aufmerksam - aber wortkarg. So präsentierte sich ein 29-jähriger Bürokaufmann gestern als Augeklagter vor dem Landgericht. Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Unterbach soll er im Juli nachts zwei Feuer gelegt, ein drittes beabsichtigt haben. Doch Stellung bezog der Mann, der seit sieben Jahren zur Unterbacher Freiwilligen-Wehr zählt, zu den Vorwürfen gestern nicht. Er wolle sich "schweigend verteidigen", wie einer seiner Anwälte für ihn erklärte.
Konkret stützt sich der Anklagevorwurf auf zwei Punkte: So war Flüssigkeit im Auto des 29-Jährigen entdeckt worden, die aus Sicht der Ermittler als Brandbeschleuniger an zwei Tatorten eingesetzt wurde. Auch durch die zeitliche Abfolge in der Tatnacht sowie Verbindungsdaten eines Mobiltelefons sah sich die Staatsanwaltschaft, in ihrem Verdacht gegen den 29-Jährigen bestätigt. Im zweiten Anlauf gelang es den Ermittlern damit, einen Hafte befehl gegen den Mann zu erwirken, der seitdem in U-Haft sitz! |
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| Reiner Indizienprozess? |
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| Zweifelsfrei festgestellt ist aber nur,dass es in der Nacht zum 10. Juli gegen ein Uhr vor einer Tiefgarage am "Schwalbenberg" gebrannt hat. Als der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehreintraf, waren die Flammen bereits erloschen. Dafür entdeckten die Wehrleuteauf der Rückfahrt "per Zufall" (so hieß es im Einsatzbericht) ein verqualmtes Haus am "Pfaffengrund". Etliche Bewohner des Mehrfamilienhauses wurden von den Rettern rechtzeitig mit Fluchthauben ins Freie gebracht, als das Treppenhaus bereits stark verqualmt war. Der Brandherd fand sich im Keller, wo nach Überzeugung eines Gutachters an sieben Stellen per Brandbeschleuniger Feuer gelegt worden war. Und während des Einsatzes war in einer bereits geräumten Wohnung im ersten Stock des Hauses Feuer entstanden. |
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| Acht Verhandlungstage |
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| Verantwortlich. dafür macht die Staatsanwaltschaft jetzt den 29-jährigen Kaufmann. Er soll die Feuer vor der Tiefgarage und im Hauskeller gelegt haben, dann als Löschretter mit seinen Kameraden zu den Tatorten zurückgekehrt sein - und in der geräumten Wohnung in einem unbeobachteten Moment sogar noch einmal gezündelt haben. Acht Verhandlungstage hat das Landgericht für den Indizienprozess gegen denAngeklagten angesetzt. |
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| INFO |
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| Strafrahmen |
Schwere Brandstiftung liegt dann vor, sobald Gebäude mit Wohnungen in Brand gesteckt werden.
Die schwere Brandstifung gilt als Verbrechen. Dafür können laut Paragraph 306 Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahren Haft verhängt werden. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr. |
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